Einnierigkeit führt praktisch zu keinen funktionellen Beeinträchtigungen führt. Dass bei Einnierigkeit gefährliche Sportarten oder vergleichbare körperliche Tätigkeiten vermieden werden sollten, fällt praktisch kaum ins Gewicht (vgl. Urteil des Senats vom 30.01.2015 - L 13 SB 381/13, juris Rn. 28).
Allein die Vergabe eines Wertes von 25 in den VMG führt nicht zwangsläufig zu einer erhöhenden Wirkung.
Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen 13. Senat
  20.11.2020 
  L 13 SB 236/19